Fahrradzone in Ückendorf eröffnet

Wie aus einer Idee beim Stadtteilspaziergang Realität wurde

Am Mittwoch, 5. Juli 2023 ist Gelsenkirchens erste Fahrradzone in Ückendorf eröffnet worden. Die Zone umfasst den Bereich zwischen der Bochumer Straße im Westen, der Ückendorfer Straße im Osten, der Dessauer Straße/Cramerweg im Norden und dem Bühlweg im Süden.

Wir sind, zusammen mit zahlreichen Interessierten, dem Fahrradbeauftragten der Stadt, Stefan Behrens, dem Leiter des Referats Verkehr, Christoph Neumann, auch dort gewesen.

Wir freuen uns, dass die Fahrradzone endlich eröffnet worden ist. Es hat auch nur schlappe drei Jahre gebraucht, um ein paar Schilder aufzustellen. Natürlich gehört mehr dazu als einige Schilder, das ist uns klar. Allerdings war es doch eine arg lange Warterei und für uns, zwischendurch auch mit offenem Ausgang.

Hier der Versuch einer kleinen Chronologie.

Der ADFC entwickelt im Frühjahr 2020 die Idee eines Stadtteilspaziergangs. Wir wollen in Ückendorf starten, denn hier gibt es mit der Bochumer Straße gerade sowieso viel Planungs- und Abstimmungsbedarf und so gut wie keine Infrastruktur für den Alltag. Die Fahrradtrasse Kray-Wanner-Bahn sind umso stärker genutzt und auch der zukünftige RS1 führt durch den Stadtteil.

März 2020, Corona-Pandemie, Lockdown, der ADFC braucht ein paar Wochen um sich zu berappeln, wir wechseln langsam in den digitalen Modus. Zum Sommer hin ist es erlaubt sich wieder in kleinen Gruppen draußen zu treffen. Am Nachmittag des 17. Juli 2020 treffen sich zehn Menschen an der Trinkhalle am Flöz und spazieren gemächlich durch einen Teil Ückendorfs. Die Menschen arbeiten und leben in Ückendorf, einige sind hier zusätzlich ehrenamtlich politisch aktiv.

Während des Spaziergangs fällt uns auf, dass die vielen kleinen Straßen zwischen der Ückendorfer und der Bochumer Straße alle Tempo 30 oder weniger haben, verkehrsberuhigt sind, die Fahrbahnen durch Blumenkübel verschwenkt sind, es Fahrbahnerhöhungen oder Kopsteinpflaster gibt. Hier könnte doch eine Fahrradzone entstehen, damit die Menschen innerhalb ihres Stadtteil gut und sicher mit dem Fahrrad in den Supermarkt, zum Bäcker, die Kinder zu Freund*innen und in die Schule kommen.

Wir schicken unsere gesammelten Ideen an den Fahrradbeauftragten der Stadt. Eines unserer Ückendorfer Mitglied bleibt zusammen mit uns die nächsten drei Jahren am Thema dran. In der Bezirksvertretung Süd hakt der Vorsitzende Gianluca Bruno regelmäßig in der Verwaltung nach, wenn sich mal wieder monatelang nichts getan hat.

In 2022 heißt es monatelang die Gewerbetreibenden müssten erst noch gefragt werden, ob sie denn beliefert werden könnten, wenn die Fahrradzone kommt. Ob Gerücht oder nicht, es ist so oder so die falsche Frage. Denn alle Gewerbetreibenden konnten in der Vergangenheit beliefert werden und werden auch mit Fahrradzone beliefert werden können, denn inzwischen wissen wir es sollen lediglich Schilder aufgestellt werden.

Das ist unserer Meinung nach zu wenig. Wir erwarten mehr Fahrradabstellanlagen, eine stärkere Einschränkung des Autoverkehrs, vielleicht wäre auch getrennte Verkehrsführung an einigen Stellen möglich gewesen, mehr Einbahnstraßen, auch geänderte Piktogramme auf den Fahrbahnen wären gut.

Am 03. Juni 2023, dem alljährlichen Weltfahrradtag, machen wir noch einen Infostand in Ückendorf, um auf die noch immer nicht eröffnete Fahrradzone hinzuweisen.

Am 09. Juni 2023 interviewt uns eine Redakteurin der WAZ zum Thema Fahrradzone. Gianluca Bruno ist auch wieder da.

Am 30.06.2023 informiert uns Ginaluca Bruno, dass die Eröffnung für den 05. Juli 2023 geplant ist. Ob wir eingeladen sind? Nein, sind wir nicht. Aber da wir keine beleidigten Leberwürste sind, gehen wir ganz unverdrossen zur Eröffnung. Und siehe da, allen Unkenrufen zum Trotz: kein einziger Mensch kommt vorbei und beschwert sich!

In den nächsten Tagen ist leider nicht zu beobachten, dass die Autofahrenden sich mehrheitlich an die neuen Regeln halten, denn nun hat der Radverkehr Vorrang. Aber wir bleiben optimistisch und freuen uns, dass aus unserer ersten Idee Realität geworden ist.

Welche Regeln in einer Fahrradzone gelten können Sie hier bei der Stadt nachlesen.


https://gelsenkirchen.adfc.de/neuigkeit/fahrradzone-in-ueckendorf-eroeffnet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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