Stellungnahme zum Kooperationsvertrag nach der Kommunalwahl
Wir beziehen Stellung zum Kooperationsvertrag der vier Fraktionen im Rat der Stadt Gelsenkirchen

Der ADFC Gelsenkirchen hat im Rahmen des Kommunalwahlkampfes im September 2025 allen demokratischen Parteien Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Podiumsdiskussion, die jeweiligen fahrradpolitischen Ziele ihrer Parteien vorzustellen und zu erläutern. Auch der ADFC Gelsenkirchen hat seine fahrradpolitischen Ziele in Punkten präsentiert.
Vor diesem Hintergrund nimmt der ADFC Gelsenkirchen nun wie folgt Stellung zu den fahrradpolitischen Vorhaben, wie sie unter Punkt 6 (Mobilität) des KoopV zu finden sind.
Mobilitätspolitik in Gelsenkirchen war über Jahrzehnte am motorisierten Individualverkehr ausgerichtet. Wenn Verkehrspolitik in Gelsenkirchen sich ausschließlich an den „tatsächlichen Mobilitätsbedarfe(n) der Bevölkerung“ ausrichtet, werden sich diese Strukturen weiter verfestigen.Radverkehrsplanung ist aber Angebotsplanung. Fahrradmobilität muss daher gezielt gefördert werden. Der ADFC will keine „pauschale Einschränkung einzelner Mobilitätsformen“, was sachlich unsinnig und überhaupt nicht machbar wäre, sondern eine zukunftsorientierte Mobilitätswende. Das bedeutet gegebenenfalls auch, den öffentlichen Raum, der nicht beliebig erweiterbar ist, zugunsten des Fahrradverkehrs umzunutzen. Nach Auffassung des ADFC wird hier niemand „verdrängt“, sondern es werden Möglichkeiten zukunftsgerichteter Mobilitätsformen eröffnet.
Mobilitätspolitik in Gelsenkirchen war über Jahrzehnte am motorisierten Individualverkehr ausgerichtet. Wenn Verkehrspolitik in Gelsenkirchen sich ausschließlich an den „tatsächlichen Mobilitätsbedarfe(n) der Bevölkerung“ ausrichtet, werden sich diese Strukturen weiter verfestigen. Radverkehrsplanung ist aber Angebotsplanung. Fahrradmobilität muss daher gezielt gefördert werden. Der ADFC Gelsenkirchen kritisiert die Aussage „keine pauschale Einschränkung einzelner Mobilitätsformen“. Wir stehen für eine zukunftsorientierte Mobilitätswende. Zuerst muss der Umweltverbund gestärkt werden, um gute Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Das bedeutet gegebenenfalls auch, den öffentlichen Raum, der nicht beliebig erweiterbar ist, zugunsten des Fahrradverkehrs umzunutzen. Nach Auffassung des ADFC Gelsenkirchen wird hier niemand „verdrängt“, sondern es werden Möglichkeiten zukunftsgerichteter Mobilitätsformen eröffnet.
Der ADFC Gelsenkirchen begrüßt, dass bei verkehrspolitischen Entscheidungen eine “transparente Planung und Einbindung aller relevanten Akteure“ gewährleistet sein soll. Bei der Umsetzung dieses Grundsatzes muss sichergestellt sein, dass tatsächlich alle Akteure einer „multimodalen Mobilitätsentwicklung“ Gehör finden. Aus Sicht des ADFC Gelsenkirchen muss in Gelsenkirchen darüber hinaus mehr getan werden, um über Fahrradmobilität und eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik zu informieren.
Im Einzelnen fordert der ADFC Gelsenkirchen mit Blick auf die im KoopV angekündigten konkreten Maßnahmen im Rahmen einer „Vision Zero“, also des vorrangigen Ziels, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird, sowie einer zukunftsorientierten Mobilitätswende:
1. Kontrollen der Einhaltung von Verkehrsregeln, insbesondere von Tempobegrenzungen und Überholabständen sowie Parken auf Fahrradwegen sollen intensiviert werden. Hierzu begrüßt der ADFC Gelsenkirchen die von der Verwaltung angekündigten verstärkten Aktivitäten.
2. Die Möglichkeit zur Schaffung von Tempo-30-Bereichen besonders in der Nachbarschaft vulnerabler Menschen (Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime) und in reinen Wohngebieten soll verstärkt ausgeschöpft werden. Davon profitiert auch der Radverkehr.
3. Tempo-70-Abschnitte sollen insbesondere in Bereichen mit angrenzender Wohnbebauung auf Tempo 50 reduziert werden. Florastraße, Kurt-Schumacher-Straße und Münsterstraße seien als Beispiele genannt.
4. Fahrradstraßen und Fahrradzonen sollen vermehrt im Rahmen einer Angebotsplanung angelegt werden, um die Sicherheit und Attraktivität der Mobilität für Fahrradfahrende in Gelsenkirchen zu erhöhen.
5. Der Bau weiterer Fahrradwege, die ausreichend breit, getrennt vom motorisierten Verkehr und einsehbar sind, soll umgesetzt werden.
6. Die vorhandene Fahrradinfrastruktur soll entsprechend dem aktuellen Stand der Technik ertüchtigt werden. Handlungsbedarf sieht der ADFC Gelsenkirchen insbesondere bei Ausbaubreite, Zustand des Wegebelags, Situation im Kreuzungsbereich und Möglichkeit zur Straßenquerung.
Als konkrete Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang zu nennen:
a) Knallrote Markierungen an Radwegen in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen dienen der Sicherheit von Fahrradfahrenden und sollten daher im gesamten Stadtgebiet auf die Fahrbahn aufgetragen werden.
b) Viele Fahrradwege in Gelsenkirchen sind sanierungsbedürftig. Hier ein konkretes Beispiel: Dringlicher Restaurierungs- und Sanierungsbedarf besteht für den Radweg auf beiden Seiten entlang der Overwegstraße/Grothusstraße. Diese wichtige Verkehrsverbindung zwischen GE-Innenstadt und Horst braucht dringend eine Sanierung des Wegebelags, in Teilen einen Neubau oder Verbreiterung des Fahrradwegs und eine durchgängige und baulich zeitgemäße Abflachung der Geh-/Radwege an Ampeln/Querungen für Fahrradfahrende. Zeitgemäß wäre außerdem eine Ampelschaltung an den Querenden von Seitenstraßen der Overwegstraße/Grothusstraße, die einen flüssigen Fahrradverkehr erlauben würde. Zu prüfen wäre, ob und wie Teile dieser Maßnahmen beim Bauvorhaben „Bildungscampus“ berücksichtigt werden müssen und diese Maßnahme noch weitere Innovationen zur Verbesserung der Fahrradmobilität in diesem Teil der Stadt umfassen sollte.
c) Tiefliegende Straßenabläufe („versunkene Gullies“) am rechten Fahrbahnrand führen immer wieder zu plötzlichen Ausweichbewegungen von Fahrradfahrenden, die folglich sich und andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Daher sind zu tief liegende Straßenabläufe auf das Niveau der Fahrbahndecke anzupassen.
d) An großen Kreuzungen, bei denen Rechtsabbiegende und geradeausfahrende Radfahrende zeitgleich Grünlicht haben, sollten getrennte Ampelphasen die Kollisionsgefahr entschärfen.
7. Durch Lückenschlüsse soll ein durchgängiges Netz von Fahrradwegen im gesamten Stadtgebiet erreicht werden. Beispielhaft für Hauptstraßen ohne Fahrradweg seien Ringstraße, Luitpoldstraße, Husemannstraße und Kurt-Schumacher-Straße (südlich des Rhein-Herne-Kanals) genannt.
8. Ein Ampelmanagement soll mit dem Fokus, Radfahrende und Fußgänger*innen zu schützen und deren Bewegungsfluss zu begünstigen, angepasst werden.
9. Die Verwaltung unterstützt Maßnahmen, das PKW-Aufkommen bei Bundesligaspielen und Großveranstaltungen in der ARENA zu reduzieren, indem Fahrradmobilität auf dem Berger Feld attraktiver wird, insbesondere dadurch, dass die vorhandenen multimodalen Zu- und Abwege zur ARENA für Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich voneinander abgetrennt werden.
Der ADFC Gelsenkirchen setzt sich weiter mit Nachdruck für die Verkehrswende ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Unsere Kampagne zur Landtagswahl 2027: einfach.sicher.radfahren. https://nrw.adfc.de/einfach-sicher-radfahren